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Risikolebensversicherung

Diese sichert die Existenz der Familie ab. Sie findet Anwendung als Familienabsicherung in Form von Hinterbliebenenvorsorge, um im Todesfall den Unterhaltsbedarf der Familie abzudecken. Als Darlehensabsicherung z.B. bei Immobilienfinanzierung, bei welcher die Bank in Bezug auf die Hypothek als Begünstigte in die Versicherungspolice eingetragen wird.
Die Risikolebensversicherung ist eine Personenversicherung, weil das versicherte Risiko in der Person liegt. Die vereinbarte Versicherungsleistung ist die Absicherung der wirtschaftlichen Risiken aus der Unsicherheit der Lebensdauer der versicherten Person. Diese Leistung, welche als Geldleistung erbracht wird, wird im Versicherungsfall an einen oder mehrere Begünstigten ausgezahlt.
Neben der Auszahlung einer festen Summe im Todesfall können auch Beisetzungskosten, Rücktransport der sterblichen Überreste in das Heimatland sowie Kapitalauszahlung im Falle einer schweren Erkrankung als Versicherungsleistungen vereinbart werden.

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